maklerprovision BEI Privaten MIETWOHNRÄUMEN

Für die Vermittlung von Mietwohnungen gilt bereits seit Juni 2015 das so genannte Bestellerprinzip und daran hat sich seither auch nichts geändert. Das heißt, dass derjenige die Rechnung für meine Maklerkosten bekommt, der mich beauftragt hat. Das gilt sowohl für Vermieter, für die ich den passenden Mieter suchen darf, als auch für Menschen, die meine Hilfe in Anspruch nehmen, um eine geeignete Mietimmobilie zu finden. 

GEWERBEIMMOBILIEN

Wenn Sie uns als Vermieter einer Gewerbeimmobilie kontaktieren und uns damit beauftragen, einen geeigneten Mieter für Ihre Ladenfläche zu finden, haben Sie die Möglichkeit, keine Maklerprovision zu zahlen. Sie können die Rechnung für unsere Dienste auf Wunsch komplett auf den künftigen Mieter umlegen.